DAS BLOCK-HEIZ-HYDROGEN-WERK (BHHW)

Unser Lösungsansatz zur Einhaltung der EU-ETS2 Ziele für große BHKW ab 20 MW Leistung.

Das von uns entwickelte Block-Heiz-Hydrogen-Werk (BHHW) als Ergänzung zu vorhandenen BHKW bietet schon heute interessante Chancen, durch eine Kombination mit bestehenden Wärmeerzeugern (> 20 MW) deren Umwelt- bzw. CO2-Bilanz deutlich zu verbessern und im zukünftigen EU-EHS wichtige Benchmarken zu unterschreiten. Dadurch sichern wir den sanktionsfreien Weiterbetrieb von Bestandsanlagen.

Ein BHHW besteht nur aus den zwei Modulen, dem Elektrolyseur und dem Batteriespeicher.

Die Eckdaten unseres Standard-BHHW sind im Folgenden zusammengestellt:

  • Energetische Leistung: ca. 4 GWh
  • Batterie-Speicher Anschlusswert (elektrisch): Netzanschluss 450 kW
  • Invest.-kosten pro Anlage: 1,1 Mio. € (* bzw. 1,88 Mio. € für die Pilotanlage)
  • Wärmeertrag direkt: 1,7 GWh
  • Wärmeertrag indirekt: 2,3 GWh (aus 69 t H2)
  • Erzeugerkosten Wärme: 11 Ct/kWh (* bzw. 10,16 Ct/kWh bei FW-Förderung ab der zweiten Anlage)
  • Erzeugerkosten H2: 3,66 €/kg (* bzw. 3,38 €/kg bei FW-Förderung ab der zweiten Anlage)
  • THG-Kosten: 0 €/kWh oder kg
  • CO2-Vermeidung: 800 t p.a.

(*Der Bau einer ersten Pilotanlage durch Umbau eines bestehenden Systems verursacht Mehrkosten, welche durch Nutzung der Fernwärmeförderung komplett ausgeglichen werden können. Weitere Fördermittel ab der zweiten Anlage sind bitte projektbezogen zu klären.)

Unsere Anlagenkonzept ist baugenehmigungsfrei, vermeidet jeglichen Zertifizierungsaufwand für („farbigen“) Wasserstoff und erfüllt sinnvolle, umweltpolitische Zielstellungen.

Neben der finanziell günstigen Wärmeerzeugung bei Vermeidung jeglicher THG-Abgaben, würde eine solche Anlage wahrscheinlich Sonderzuteilungen an Emissionszertifikaten ermöglichen, oder bei zukünftigen Zertifikatsreduzierungen schon die Einhaltung von Schwellenwerten sicherstellen, die ohne ein BHHW nicht erreichbar wären.

Durch Nutzung der Anlage im Prosumer-Modus entfallen auch komplizierte Abnahmeverträge mit fremden Dritten.

Gern würden wir, bei Bereitstellung ihrer spezifischen Daten, für Sie entsprechende Proberechnungen zu den Konsequenzen des EU-ETS2 in Bezug auf Ihre großen Wärmeerzeugeranlagen veranlassen.